Die DSGVO oder GDPR bewirkt unzählige eMails in unseren Postfächern, ratlose Gesichter bei Vereinen und kleinen Unternehmen, ächzende Manager unter der Last von neuen oder veränderten Aufgaben.
Vendor Manager aufgepasst. Sie betrifft das. Wer als Vertreter einer auslagernden Stelle einen Dienstleister steuert, freut sich über einen neuen Zuständigkeitsbereich.
Hoffentlich kümmern Sie sich als Dienstleistersteuerer um Ihr neues Baby DSGVO besser, als es das Beispiel eines Automobil-Clubs zeigt. Dort weiß offenbar niemand, was mit den Daten der Mitglieder passiert, mit wem der Club die Daten teilt. Sicherheitshalber schreibt das der Vendor Manager, um sich rechtlich abzusichern.
Gönnen Sie sich einen Tasse Tee, machen Sie es besser und schauen Sie sich unseren Kommentar Vendor Management und DSGVO an.
Ihr Bernhard Gandolf
über 9.000 Abonnenten …
… nutzen schon die Vorteile des Beratungsbriefes! Bleiben auch Sie informiert!